|
|
|
|
Satzung des Vereins
"Seefunk - Fx-Intern e.V.Rostock"
§ 1 Name,
Sitz und Geschäftsjahr
- Der Verein
trägt den Namen "Seefunk - Fx-Intern e.V. Rostock", hat seinen Sitz
in Rostock und ist in das Vereinsregister in Rostock eingetragen.
- Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Rostock.
- Das Geschäftsjahr
ist das Kalenderjahr.
§ 2 Ziele
und Aufgaben
- Der Verein
ist die Interessenvertretung der Inhaber von Funkzeugnissen des Seefunkdienstes,
Elektronikoffizieren und Seefunkinteressierten.
- Der Verein
nimmt die beruflichen und kulturellen Interessen seiner Mitglieder wahr
und nimmt Einfluß auf die Pflege der persönlichen Kontakte und die Förderung
der maritimen Kommunikation sowie deren Tradition.
Die im Verein organisierten Funkamateure betreiben eigenverantwortlich eine maritim ausgerichtete Amateurfunkstelle. Sie treten als MARCOM auf.
- Der Verein
hat gemeinnützigen Charakter verfolgt keine gewerblichen, parteipolitischen
und konfessionellen Ziele. Er pflegt, die Zusammenarbeit mit Behörden,
Bildungseinrichtungen, Schiffahrtsbetrieben, Verbänden und Gewerkschaften
des In- und Auslandes.
§ 3 Gründung
- Die Gründer
des Vereins sind Mitglieder des Stammtisches der Funkoffiziere "FX-Intern",
welcher seit 1981 existiert.
- Der Verein
tritt die Rechtsnachfolge des Stammtisches der Funkoffiziere "FX-Intern"
an.
§ 4 Mitgliedschaft
- Mitglieder
des Vereins können natürliche Personen sein, die an den Bestrebungen
des Vereins interessiert sind und sich mit dessen Zielen und Aufgaben
identifizieren.
- Der Erwerb
der Mitgliedschaft bedarf eines formlosen schriftlichen Antrages, über
den das monatliche Mitgliederforum entscheidet.
- Die Mitgliedschaft
endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
- Der Austritt
ist schriftlich zu erklären.
- Ein Mitglied
kann auf Vorschlag des Vorstandes durch den Vereinstag ausgeschlossen
werden, wenn es in grober Weise gegen Satzung, Beschlüsse des Vereinstages
oder die Ziele der Vereinigung verstößt.
- Die Mitglieder
der Vereinigung zahlen Beiträge, deren Höhe und Zahlungsweise vom Vereinstag
für das Folgejahr festgelegt wird.
- Ein Mitglied
hat nach seinem Ausscheiden keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
§ 5 Rechte
und Pflichten der Mitglieder
- Die Mitglieder
sind berechtigt, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
- Die Mitglieder
haben im Rahmen der Zweckbestimmung der Vereinigung in Angelegenheiten
von grundsätzlicher oder allgemeiner Bedeutung Anrecht auf Rat und Beistand
durch den Verein.
- Das Mitglied
soll die Vereinigung in seinen Aufgaben nach Kräften fördern. Es ist
verpflichtet, die Beschlüsse des Vereins zu erfüllen und alles zu unterlassen,
was den gemeinsamen Interessen und dem Ansehen der Vereinigung und seiner
Mitglieder schaden könnte.
§ 6 Verbandsorgane
- Verbandsorgane
sind:
- Der Vereinstag
- Der Vorstand
- Das Forum
- Sämtliche
Sitzungen der Verbandsorgane sind zu protokollieren.
§ 7 Der
Vereinstag
- Der Vereinstag
ist das oberste Beschlußorgan.
- Der Vereinstag
findet jährlich im letzten Monat des Kalenderjahres statt.
- Außerordentliche
Vereinstage können stattfinden, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich
ist. Die Einberufung kann durch den Vorstand erfolgen oder wenn mindestens
30 Mitglieder diese schriftlich unter Angabe der Gründe vom Vorstand
verlangen.
- Der außerordentliche
Vereinstag ist mindestens einen Monat zuvor durch den Vorstand anzukündigen.
- Der Vereinstag
wählt den Vorstand.
- Beschlüsse
werden mehrheitlich gefasst.
§ 8 Der
Vorstand
- Der Vorstand
besteht aus:
- Dem Vorsitzenden
- Dem 1. Stellvertreter
- Dem 2. Stellvertreter
- Dem 3. Stellvertreter
- Dem 4. Stellvertreter
- Dem Schatzmeister
- Die Legislaturperiode
des Vorstandes beträgt 12 Monate.
- Der Vorstand
gibt sich seine Geschäftsordnung selbst.
- Der Vorstand
ist dem Vereinstag rechenschaftspflichtig. Gegenstand der Rechenschaftslegung
ist die Erfüllung der Geschäftsordnung.
- Die Geschäftsordnung
muss mindestens beinhalten:
- Festlegungen zur Vertretung im Rechtsverkehr
- Organisation der monatlichen Foren
- Mitgliedswesen
- Protokollierung
- Kooperative Zusammenarbeit
- Kassenführung/Finanzen
- Beschlüsse der Vereinstage
§ 9 Das
Forum
- Das Forum
findet jeden ersten Donnerstag im Monat statt.
- Fällt
der erste Donnerstag im Monat auf einen Feiertag, findet das Forum am
nächst folgenden Donnerstag statt.
- Die Durchführung
des Forums findet an einem vom Vorstand festzulegenden Ort statt.
§ 10 Ehrungen
- Der Vereinstag
kann auf Vorschlag des Vorstandes Persönlichkeiten, die sich um die
Vereinigung und die Erreichung seiner Ziele besondere Verdienste erworben
haben, geeignete Ehrungen - einschließlich Ehrenmitgliedschaft - erweisen.
§ 11 AufIösung
- Die Auflösung
des Vereins bedarf des Beschlusses einer vier Wochen vorher schriftlich angekündigten Mitgliederversammlung. Der Auflösungsbeschluss bedarf
einer Mehrheit von mindestens 3/4 der erschienenen Mitglieder.
- Das nach
Berücksichtigung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen fällt gemeinnützigen
Einrichtungen zu. Die Bestimmung obliegt dem Vereinstag beim Auflösungsbeschluß.
§ 12 Rechtsvertretung
- Der Verein
wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder
den 1. Stellvertreter vertreten; beide sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.
§ 13 Inkrafttreten
- Die geänderte
Satzung ist mit der Eintragung in das Vereinsregister am 06.01.2009 in Kraft getreten.
In das Vereinsregister der Stadt Rostock unter der Nr. 16 eingetragen.
|
|
| |
|
|
Disclaimer:
Der
Verein Seefunk FX Intern e.v. erklärt hiermit ausdrücklich,
dass zum Zeitpunkt der Linksetzung auf fremde Webseiten ("Hyperlinks")
keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren.
Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung , die Inhalte oder die
Urheberschaft der gelinkten / verknüpften Seiten hat der Verein Seefunk
FX Intern e.V. keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sich der Verein
Seefunk FX Intern e.V. hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller
gelinkten / verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert
wurden und danach illegale Inhalte darstellen. Diese Feststellung gilt
für alle innerhalb des eigenen Internetangebots gesetzten Links und
Verweise. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte
und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung
solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter
der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über
Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. |
|